Hier können Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nachschlagen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und sonstigen Leistungen der Markisenmarkt Limberg GmbH zugrunde. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen jenen unserer Vertragspartner besonders im Falle eines Widerspruchs vor.
2.1 Die Preise aus Listen, sonstigen Schriftstücken und Mitteilungen der Markisenmarkt Limberg GmbH - einschließlich mündlicher Erklärungen - enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht, außer dies ist ausdrücklich vermekt. Die Preise verstehen sich ab Lager. Bis zum Zustandekommen eines Vertrages können die Preise jedezeit geändert werden.
2.2 Werden zwischen Vertragsschluß und Lieferung Zölle, Steuern auf die Ware, Frachten auf die Ware, Gebühren oder Abgaben auf die Ware erhöht oder neu eingeführt, erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.
2.3 In Abwesenheit anderer Abreden beträgt das Skonto 2% bei Zahlung binnen 10 Tagen. Innerhalb 30 Tagen ist die Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
2.4 Die Erklärung der Aufrechnung durch den Kunden ist nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegen die Markisenmarkt Limberg GmbH zulässig.
Bei Versendung der Waren trägt der Kunde die Versandkosten. Die Markisenmarkt Limberg GmbH ist im Rahmen von Treu und Glauben zur Wahl der Versendungsart befugt.
4.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst auf den Kunden über, wenn alle Forderungen der Markisenmarkt Limberg GmbH gegenüber dem Kunden bezahlt sind, auch wenn diese Forderungen aus anderen Geschäftsabschlüssen, Lieferungen oder aus beliebigem anderen Rechtsgrund bestehen.
4.2 Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren weiterveräußert, treten an deren Stelle die aus der Veräußerung stammenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer. Macht der Abnehmer des Kunden die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung von seiner Zustimmung abhängig ist der Kunden nur zur Weiterveräußerung der Waren befugt, wenn er die Zustimmung seines Abnehmers einholt oder wenn die Markisenmarkt Limberg GmbH die Veräußerung ohne diese Zustimmung des Abnehmers des Kunden ausdrücklich billigt. Der Kunde ist zur Einziehung der bei Weiterveräußerung abgetretenen Forderungen trotz Abtretung befugt. Die Einziehungsbefugnis der Markisenmarkt Limberg GmbH besteht unabhängig hiervon neben jener des Kunden. Die Markisenmarkt Limberg GmbH wird die Einziehung jedoch ncht vornehmen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtingen nachkommt. Auf Verlangen der Markisenmarkt Limberg GmbH hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen gegenüber die Abtretung abzudecken. Für dieses Verlangen bedarf es keines besonderen Grundes.
4.3 Erlangt der Kunde Ersatz für unter Eigentum der Markisenmarkt Limberg GmbH stehenden Ware, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Ersatzware.
4.4 Bei Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt die Markisenmarkt Limberg GmbHals Eigentümer i.S. von § 950 BGB und erwirbt originär Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Umbildung entstandenen Sachen.
4.5 Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren dürfen vor Bezahlung nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich gerügt werden. Die Höchstfrist fpr die Rüge Offensichtlicher Mängel beträgt unter allen Umständen 21 Kalendertage nach Empfang der Ware. Kürzere Fristen nach Gesetz oder Rechtssprechung werden hierdurch nicht verlängert. Ziff. 5 Satz 1 und Satz 2 geten auch für erkennbare Garantieansprüche.
6.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden - einschließlich der Ansprüche aus rechtsgeschäftlicher Garantieübernahme durch die Markisenmarkt Limberg GmbH - können auch nach Wahl der Markisenmarkt Limberg GmbH durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfüllt werden.
6.2 Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Markisenmarkt Limberg GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung und eine weitere vom Kunden zu setztende Nachfrist zur Erbringung solcher Leistungen verstreichen lässt. Dasselbe gilt, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Auch in diesem Fall ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Das Verlangen auf Rückgängigmachung bedarf der Schriftformm.
6.3 Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche bestehen nur für den Kunden und können nicht abgetreten werden.
Schadensersatzansprüche des Kunden der Markisenmarkt Limberg GmbH aus der Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Schutzpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Das Überschreiten von Lieferfristen und Terminen berechtigt den Kunden nur dann zur Geltendmachung von Ansprüchen, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
Teillieferung in zumutbarem Umfang ist zulässig.
10.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen beider Seiten ist der Sitz der Markisenmarkt Limberg GmbH.
10.2 Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, ist das zuständige Gericht, in dessen Bezirk der Sitz der Markisenmarkt Limberg GmbH liegt.
10.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich auschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager Kaufrechts.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.